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Home 2. Politik 3. Abstimmungen & Wahlen Abstimmungen & Wahlen Abstimmungen/Wahlen 2024 1. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat/Vizeammann vom 24. November 2024 Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 24. November 2024 Protokoll vom 24. November 2024 über die Ersatzwahl Am 24. November 2024 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 von folgenden Behördenmitglieder statt: Gemeinderat Vizeammann Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12:00 Uhr, einzureichen. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Vizeammann Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat Urnenabstimmung vom 24. November 2024 Protokoll der kantonle Volksabstimmung vom 24. November 2024 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2024 Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 20. Oktober 2024 Urnenabstimmung vom 22. September 2024 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September 2024 Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 2. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat vom 9. Juni 2024 Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 9. Juni 2024 Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahlen für den Gemeinderat wurde folgender Kandidat angemeldet: Gsell, Stephan, 1983, Villmergen AG, Hambelächerstrasse 5 Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Mittwoch, 20. März 2024, 12.00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR) Wahlvorschlag-Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 2. Wahlgang vom 9. Juni 2024 Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr für den zweiten Gemeinderatssitz nicht erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 9 Juni 2024 festgelegt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können demnach bis Mittwoch, 13. März 2024, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt, wenn die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertriff. § 33 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Ronny Wasem, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. Wahlvorschlag-Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat 1. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat/Gemeindeammann vom 3. März 2024 Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 3. März 2024 Gewählt wurden: Ballmer, „Renate“ Evelyne , 1981, Lausen (Basel), alte Landstrasse 2 als Gemeindeammann Iten, Martin, 1985, Zug ZG, Zentrumsstrasse 3, als Gemeinderat Protokoll Kommunalwahlen Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 3. März 2024 Für die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet: Innerhalb der Frist ist keine Anmeldung eingegangen. Im ersten Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. (§30 Absatz 1, GPR) Für die Ersatzwahl des Gemeindeamman für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgende Kandidatin angemeldet: Ballmer, „Renate“ Evelyne, 1981, Lausen (Basel), alte Landstrasse 2 Im ersten Wahlgang sind auch weitere, auf dem Wahlvorschlag nicht aufgeführte Kandidaten/-innen wählbar. Nach § 27a Abs. GPR sind Stimmen für den Gemeindeammann, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn dieser 1. gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird, das heisst sein Name sowohl beim Gemeinderat wie auch beim Gemeindeammann aufgeführt wird; 2. bereits als Mitglied des Gemeinderats gewählt ist. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 3. März 2024 Am 3. März 2024 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 von folgenden Behördenmitglieder statt: Gemeinderat (2 Mitglieder) Gemeindeammann Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 19. Januar 2024, 12:00 Uhr, einzureichen. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeindeammann Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat Urnenabstimmung vom 3. März 2024 Protokoll der Abstimmung vom 3. März 2024 Abstimmungen/Wahlen 2023 Urnenabstimmung vom 19. November 2023 Protokoll der Wahl eines aargauischen Mitgliedes des Ständerats für die Amtsperiode 2023/2027 vom 19. Novembver 2023 Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023 Wahlprotokoll Nationalratswahlen Wahlprotokoll Ständeratswahlen Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 Protokoll Abstimmung vom 18 Juni 2023 Abstimmungen/Wahlen 2022 Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 2022-05-15 Eidg – Kant Abst Resultate Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 Abstimmungsprotokoll vom 13. Februar 2022 Urnenabstimmung vom 25. September 2022 Eidg. und Kant. Abstimmung 25.09.2022 Urnenabstimmung vom 27. November 2022 Abstimmungen/Wahlen 2021 Urnenabstimmung vom 7. März 2021 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2021 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2021 Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 Urnenabstimmung und Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 eidg. Volksabstimmung Gemeinderatswahlen Mitglied Finanzkommission Mitglied Steuerkommission Ersatzmitglied Steuerkommission Urnenabstimmung vom 28. November 2021 Abstimmungsresultate vom 28. November 2021 Abstimmungen/Wahlen 2020 Urnenabstimmung am 29. November 2020 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gemeinderat − gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons – entschieden, nach der Sommergemeindeversammlung, auch die Wintergemeindeversammlung vom 26. November 2020 abzusagen und dafür eine direkte Urnenabstimmung am 29. November 2020 anzuordnen. Der Urnenabstimmung dürfen Geschäfte unterbreitet werden, welche keinen weiteren Aufschub zulassen wie z. B. Jahresrechnung, Budget, Verpflichtungskredite, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt dem Gemeinderat gemäss Informationsschreiben der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2020 ein gewisses Ermessen zu. Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Zeit und wünscht Ihnen gute Gesundheit. Öffentliche Auflage: Botschaft zur Urnenabstimmung Vorlage 1: Jahresrechnung 2019 und Rechenschaftsbericht 2019 Detailzahlen zur Rechnung 2019 Rechenschaftsbericht Gemeinderat 2019 Vorlage 2: Verpflichtungskredit von CHF 79’100 zur Unterstützung baulicher Massnahmen für die Einführung von Tempo 30 im Ortsteil Fischbach mit Schulhaus. Gutachten Teilgebiet Weidstrasse Signalisationsplan Teilgebiet Weidstrasse Gutachten Teilgebiet Göslikon Signalisationsplan Teilgebiet Göslikon Gutachten Teilgebiet Fischbach-Schulhaus Signalisationsplan Teilgebiet Fischbach-Schulhaus zur Projektseite mit Kommentarfunktion Vorlage 3: Verpflichtungskredit von CHF 115’000 für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren. zur Projektseite mit Kommentarfunktion Vorlage 4: Verpflichtungskredit von max. CHF 50’000 als Investitionsbeitrag für die Reaktivierung und Aufwertung „Stille Reuss“. Stille Reuss Fischbach-Göslikon Aufwertungprojekt Kurzbeschrieb der Ortsbürgergemeinde Toti Rüss – Situationsplan Toti Rüss 1 – Querprofil Toti Rüss 2 – Querprofil Vorlage 5: Budget 2021 Budget 2021 zur Kommentarfunktion Abstimmungsresultate vom 27. September 2020 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 27. September 2020 Protokoll der kant. Volksabstimmung vom 27. September 2020 Ergebnisse der Wahl der BezirksrichterInnen am Bezirksgericht Bremgarten Ergebnisse der Wahl des Schulrats des Bezirks Bremgarten Urnenabstimmung am 14. Juni 2020 Ansetzung einer Urnenabstimmung am 14. Juni 2020 Im Gebiet Langfohren läuft Ende 2020 die verfügte Planungssperre aus und die Gemeinde ist verpflichtet, Bauland bedarfsgemäss zu erschliessen. Geplant war, dass ab August 2020 die Detailplanung sowie das Submissionsverfahren gestartet werden, damit die Bauarbeiten ab Herbst 2020 ausgeführt werden können. Um an diesem Terminplan festhalten zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, den Verpflichtungskreditantrag am 14. Juni 2020 im Rahmen einer Urnenabstimmung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abstimmungsunterlagen mit Bericht werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Öffentliche Auflage Abstimmungsvorlage Kostenvoranschlag Langfohrenstrasse Landerwerbsplan Normalprofil Situation Strasse Situation Werkleitungen Längenprofil Längenprofil Abwasser Querprofile ABGESAGT - eidg. und kantonale Abstimmungen vom 17. Mai 2020 Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abgesagt beziehungsweise verschoben. Abstimmungsresultate vom 9. Februar 2020 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 09.02.2020 Protokoll der kant. Volksabstimmung vom 09.02.2020 Ergebnisse der Ersatzwahl eines Friedensrichters/einer Friedensrichterin Abstimmungen/Wahlen 2019 Wahlresultate Ständerats- Nationalrats- und Regierungsratswahlen 2019 Wahlprotokoll Ständeratswahlen Wahlprotokoll Nationalratswahlen Kandidaten- und Parteistimmen Nationalratswahlen Wahlprotokoll Regierungsratswahl Ersatzwahl Schulpflegemitglied vom 20. Oktober 2019 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Fischbach-Göslikon Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege hat sich bis zum Ablauf der gesetzlichen Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet: * Angst Eliane, 1983 von Rafz ZH und Walterswil SO, Ifangstrasse 7 Die Anzahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze. Es wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für diese Ämter und Kommissionen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon innert fünf Tagen seit Publikation, d. h. bis spätestens 16. September 2019 um 12.00 Uhr, einzureichen. Das dazu erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage, www.fischbach-goeslikon.ch heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt. Wahlbüro Fischbach-Göslikon, 6. September 2019 Wahlverfahren im 1. Wahlgang Am 20. Oktober 2019 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 19 a des Gesetzes über die Politischen Rechte und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Gemäss § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 30. Juni 2019 Wahlresultat 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 30. Juni 2019 Protokoll 2. Wahlgang Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes vom 30. Juni 2019 Gemeindekanzlei, 30.06.2019 Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates im 2. Wahlgang vom 30. Juni 2019 wurden innert gültiger Frist folgende Kandidatin/en angemeldet: Gemeinderat (1 Sitz) * Ballmer Renate, Jg. 1981, von Basel BS und Lausen BL, alte Landstrasse 2, parteilos * Schaufelberger Jürg, Jg. 1978, von Fischenthal ZH, Bodenackerstrasse 25, parteilos * Wenger Dominik, Jg. 1978, von Pohlern BE, Tobeläckerstrasse 23, parteilos Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die oben aufgeführten Kandidaten wählbar. Gemeindekanzlei, 29.05.2019 Wahlverfahren im 2. Wahlgang Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30 Juni 2019 festgelegt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang konnten demnach bis Mittwoch, 29. Mai 2019, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Da sich mehr Kandidaten angemeldet haben, als Sitze zu vergeben sind, findet am 30. Juni 2019 eine Urnenwahl statt. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar. Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. 1. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat / Vizeammann vom 19. Mai 2019 Wahlresultat der Ersatzwahl des Vizeammanns vom 19. Mai 2019 Absolutes Mehr 170 Stimmen Gewählt ist: Thomas Rohrer, Ifangstrasse 14 mit 321 Stimmen Die weiteren Einzelheiten des Ergebnisses der Ersatzwahl vom 19. Mai 2019 können dem entsprechenden Wahlprotokoll entnommen werden. Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlverfahren im 2. Wahlgang Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30 Juni 2019 festgelegt. Wahlvorschläge Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen demnach bis Mittwoch, 29. Mai 2019, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. Abstimmungsresultat vom 19. Mai 2019 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 Abstimmungsresultat vom 10. Februar 2019 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 Abstimmungen/Wahlen 2018/2017 Abstimmungsresultat vom 25. November 2018 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 25.11.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 25.11.2018 Abstimmungsresultat vom 23. September 2018 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 23.09.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 23.09.2018 Abstimmungsresultat vom 10. Juni 2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 10.06.2018 Abstimmungsresultat vom 4. März 2018 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 04.03.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 04.03.2018 Wahl- und Abstimmungsresultat vom 24. September 2017 Wahlresultat Gemeinderatswahlen Wahlresultat Finanzkommission Abstimmungsprotokoll Bund vom 24.09.2017 Abstimmungsresultat vom 21. Mai 2017 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 21.05.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 21.05.2017 Abstimmungsresultat vom 12. Februar 2017 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 12.02.2017 Abstimmungsprotokoll Bund vom 12.02.2017 POLITIK * Gemeinderat * Kommissionen * Abstimmungen & Wahlen * Gemeindeversammlung SCHNELLZUGRIFF Online-Schalter Veranstaltungen News eUmzug Parkkarte KONTAKT Gemeindeverwaltung Fischbach-Göslikon alte Landstrasse 27 5525 Fischbach-Göslikon Kanzlei 056 619 17 70 Steueramt 056 619 17 73 Finanzen 056 619 17 74 ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00 Dienstag – Donnerstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 Freitag 08.00 – 11.30 / geschlossen INFORMATIONEN Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung. 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Home 2. Politik 3. Abstimmungen & Wahlen Abstimmungen & Wahlen Abstimmungen/Wahlen 2024 1. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat/Vizeammann vom 24. November 2024 Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 24. November 2024 Protokoll vom 24. November 2024 über die Ersatzwahl Am 24. November 2024 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 von folgenden Behördenmitglieder statt: Gemeinderat Vizeammann Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12:00 Uhr, einzureichen. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Vizeammann Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat Urnenabstimmung vom 24. November 2024 Protokoll der kantonle Volksabstimmung vom 24. November 2024 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2024 Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 20. Oktober 2024 Urnenabstimmung vom 22. September 2024 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September 2024 Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 2. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat vom 9. Juni 2024 Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 9. Juni 2024 Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahlen für den Gemeinderat wurde folgender Kandidat angemeldet: Gsell, Stephan, 1983, Villmergen AG, Hambelächerstrasse 5 Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Mittwoch, 20. März 2024, 12.00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR) Wahlvorschlag-Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 2. Wahlgang vom 9. Juni 2024 Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr für den zweiten Gemeinderatssitz nicht erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 9 Juni 2024 festgelegt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können demnach bis Mittwoch, 13. März 2024, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt, wenn die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertriff. § 33 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Ronny Wasem, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. Wahlvorschlag-Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat 1. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat/Gemeindeammann vom 3. März 2024 Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 3. März 2024 Gewählt wurden: Ballmer, „Renate“ Evelyne , 1981, Lausen (Basel), alte Landstrasse 2 als Gemeindeammann Iten, Martin, 1985, Zug ZG, Zentrumsstrasse 3, als Gemeinderat Protokoll Kommunalwahlen Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 3. März 2024 Für die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet: Innerhalb der Frist ist keine Anmeldung eingegangen. Im ersten Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. (§30 Absatz 1, GPR) Für die Ersatzwahl des Gemeindeamman für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgende Kandidatin angemeldet: Ballmer, „Renate“ Evelyne, 1981, Lausen (Basel), alte Landstrasse 2 Im ersten Wahlgang sind auch weitere, auf dem Wahlvorschlag nicht aufgeführte Kandidaten/-innen wählbar. Nach § 27a Abs. GPR sind Stimmen für den Gemeindeammann, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn dieser 1. gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird, das heisst sein Name sowohl beim Gemeinderat wie auch beim Gemeindeammann aufgeführt wird; 2. bereits als Mitglied des Gemeinderats gewählt ist. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 3. März 2024 Am 3. März 2024 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 von folgenden Behördenmitglieder statt: Gemeinderat (2 Mitglieder) Gemeindeammann Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 19. Januar 2024, 12:00 Uhr, einzureichen. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeindeammann Wahlvorschlag-Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat Urnenabstimmung vom 3. März 2024 Protokoll der Abstimmung vom 3. März 2024 Abstimmungen/Wahlen 2023 Urnenabstimmung vom 19. November 2023 Protokoll der Wahl eines aargauischen Mitgliedes des Ständerats für die Amtsperiode 2023/2027 vom 19. Novembver 2023 Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023 Wahlprotokoll Nationalratswahlen Wahlprotokoll Ständeratswahlen Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 Protokoll Abstimmung vom 18 Juni 2023 Abstimmungen/Wahlen 2022 Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 2022-05-15 Eidg – Kant Abst Resultate Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 Abstimmungsprotokoll vom 13. Februar 2022 Urnenabstimmung vom 25. September 2022 Eidg. und Kant. Abstimmung 25.09.2022 Urnenabstimmung vom 27. November 2022 Abstimmungen/Wahlen 2021 Urnenabstimmung vom 7. März 2021 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2021 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2021 Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 Urnenabstimmung und Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 eidg. Volksabstimmung Gemeinderatswahlen Mitglied Finanzkommission Mitglied Steuerkommission Ersatzmitglied Steuerkommission Urnenabstimmung vom 28. November 2021 Abstimmungsresultate vom 28. November 2021 Abstimmungen/Wahlen 2020 Urnenabstimmung am 29. November 2020 Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 29. November 2020 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gemeinderat − gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons – entschieden, nach der Sommergemeindeversammlung, auch die Wintergemeindeversammlung vom 26. November 2020 abzusagen und dafür eine direkte Urnenabstimmung am 29. November 2020 anzuordnen. Der Urnenabstimmung dürfen Geschäfte unterbreitet werden, welche keinen weiteren Aufschub zulassen wie z. B. Jahresrechnung, Budget, Verpflichtungskredite, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt dem Gemeinderat gemäss Informationsschreiben der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2020 ein gewisses Ermessen zu. Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Zeit und wünscht Ihnen gute Gesundheit. Öffentliche Auflage: Botschaft zur Urnenabstimmung Vorlage 1: Jahresrechnung 2019 und Rechenschaftsbericht 2019 Detailzahlen zur Rechnung 2019 Rechenschaftsbericht Gemeinderat 2019 Vorlage 2: Verpflichtungskredit von CHF 79’100 zur Unterstützung baulicher Massnahmen für die Einführung von Tempo 30 im Ortsteil Fischbach mit Schulhaus. Gutachten Teilgebiet Weidstrasse Signalisationsplan Teilgebiet Weidstrasse Gutachten Teilgebiet Göslikon Signalisationsplan Teilgebiet Göslikon Gutachten Teilgebiet Fischbach-Schulhaus Signalisationsplan Teilgebiet Fischbach-Schulhaus zur Projektseite mit Kommentarfunktion Vorlage 3: Verpflichtungskredit von CHF 115’000 für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren. zur Projektseite mit Kommentarfunktion Vorlage 4: Verpflichtungskredit von max. CHF 50’000 als Investitionsbeitrag für die Reaktivierung und Aufwertung „Stille Reuss“. Stille Reuss Fischbach-Göslikon Aufwertungprojekt Kurzbeschrieb der Ortsbürgergemeinde Toti Rüss – Situationsplan Toti Rüss 1 – Querprofil Toti Rüss 2 – Querprofil Vorlage 5: Budget 2021 Budget 2021 zur Kommentarfunktion Abstimmungsresultate vom 27. September 2020 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 27. September 2020 Protokoll der kant. Volksabstimmung vom 27. September 2020 Ergebnisse der Wahl der BezirksrichterInnen am Bezirksgericht Bremgarten Ergebnisse der Wahl des Schulrats des Bezirks Bremgarten Urnenabstimmung am 14. Juni 2020 Ansetzung einer Urnenabstimmung am 14. Juni 2020 Im Gebiet Langfohren läuft Ende 2020 die verfügte Planungssperre aus und die Gemeinde ist verpflichtet, Bauland bedarfsgemäss zu erschliessen. Geplant war, dass ab August 2020 die Detailplanung sowie das Submissionsverfahren gestartet werden, damit die Bauarbeiten ab Herbst 2020 ausgeführt werden können. Um an diesem Terminplan festhalten zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, den Verpflichtungskreditantrag am 14. Juni 2020 im Rahmen einer Urnenabstimmung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abstimmungsunterlagen mit Bericht werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Öffentliche Auflage Abstimmungsvorlage Kostenvoranschlag Langfohrenstrasse Landerwerbsplan Normalprofil Situation Strasse Situation Werkleitungen Längenprofil Längenprofil Abwasser Querprofile ABGESAGT - eidg. und kantonale Abstimmungen vom 17. Mai 2020 Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abgesagt beziehungsweise verschoben. Abstimmungsresultate vom 9. Februar 2020 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 09.02.2020 Protokoll der kant. Volksabstimmung vom 09.02.2020 Ergebnisse der Ersatzwahl eines Friedensrichters/einer Friedensrichterin Abstimmungen/Wahlen 2019 Wahlresultate Ständerats- Nationalrats- und Regierungsratswahlen 2019 Wahlprotokoll Ständeratswahlen Wahlprotokoll Nationalratswahlen Kandidaten- und Parteistimmen Nationalratswahlen Wahlprotokoll Regierungsratswahl Ersatzwahl Schulpflegemitglied vom 20. Oktober 2019 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Fischbach-Göslikon Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege hat sich bis zum Ablauf der gesetzlichen Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet: * Angst Eliane, 1983 von Rafz ZH und Walterswil SO, Ifangstrasse 7 Die Anzahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze. Es wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für diese Ämter und Kommissionen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon innert fünf Tagen seit Publikation, d. h. bis spätestens 16. September 2019 um 12.00 Uhr, einzureichen. Das dazu erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage, www.fischbach-goeslikon.ch heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt. Wahlbüro Fischbach-Göslikon, 6. September 2019 Wahlverfahren im 1. Wahlgang Am 20. Oktober 2019 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 19 a des Gesetzes über die Politischen Rechte und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Gemäss § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 30. Juni 2019 Wahlresultat 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 30. Juni 2019 Protokoll 2. Wahlgang Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes vom 30. Juni 2019 Gemeindekanzlei, 30.06.2019 Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates im 2. Wahlgang vom 30. Juni 2019 wurden innert gültiger Frist folgende Kandidatin/en angemeldet: Gemeinderat (1 Sitz) * Ballmer Renate, Jg. 1981, von Basel BS und Lausen BL, alte Landstrasse 2, parteilos * Schaufelberger Jürg, Jg. 1978, von Fischenthal ZH, Bodenackerstrasse 25, parteilos * Wenger Dominik, Jg. 1978, von Pohlern BE, Tobeläckerstrasse 23, parteilos Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die oben aufgeführten Kandidaten wählbar. Gemeindekanzlei, 29.05.2019 Wahlverfahren im 2. Wahlgang Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30 Juni 2019 festgelegt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang konnten demnach bis Mittwoch, 29. Mai 2019, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Da sich mehr Kandidaten angemeldet haben, als Sitze zu vergeben sind, findet am 30. Juni 2019 eine Urnenwahl statt. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar. Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. 1. Wahlgang Ersatzwahlen Gemeinderat / Vizeammann vom 19. Mai 2019 Wahlresultat der Ersatzwahl des Vizeammanns vom 19. Mai 2019 Absolutes Mehr 170 Stimmen Gewählt ist: Thomas Rohrer, Ifangstrasse 14 mit 321 Stimmen Die weiteren Einzelheiten des Ergebnisses der Ersatzwahl vom 19. Mai 2019 können dem entsprechenden Wahlprotokoll entnommen werden. Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlverfahren im 2. Wahlgang Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30 Juni 2019 festgelegt. Wahlvorschläge Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen demnach bis Mittwoch, 29. Mai 2019, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden. Abstimmungsresultat vom 19. Mai 2019 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 Abstimmungsresultat vom 10. Februar 2019 Protokoll der eidg. Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 Abstimmungen/Wahlen 2018/2017 Abstimmungsresultat vom 25. November 2018 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 25.11.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 25.11.2018 Abstimmungsresultat vom 23. September 2018 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 23.09.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 23.09.2018 Abstimmungsresultat vom 10. Juni 2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 10.06.2018 Abstimmungsresultat vom 4. März 2018 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 04.03.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 04.03.2018 Wahl- und Abstimmungsresultat vom 24. September 2017 Wahlresultat Gemeinderatswahlen Wahlresultat Finanzkommission Abstimmungsprotokoll Bund vom 24.09.2017 Abstimmungsresultat vom 21. Mai 2017 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 21.05.2018 Abstimmungsprotokoll Bund vom 21.05.2017 Abstimmungsresultat vom 12. Februar 2017 Abstimmungsprotokoll Kanton vom 12.02.2017 Abstimmungsprotokoll Bund vom 12.02.2017 POLITIK * Gemeinderat * Kommissionen * Abstimmungen & Wahlen * Gemeindeversammlung SCHNELLZUGRIFF Online-Schalter Veranstaltungen News eUmzug Parkkarte KONTAKT Gemeindeverwaltung Fischbach-Göslikon alte Landstrasse 27 5525 Fischbach-Göslikon Kanzlei 056 619 17 70 Steueramt 056 619 17 73 Finanzen 056 619 17 74 ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00 Dienstag – Donnerstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 Freitag 08.00 – 11.30 / geschlossen INFORMATIONEN Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung. Sprechstunden mit der Frau Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit dieser zu vereinbaren. © 2025 Gemeinde Fischbach-Göslikon - Alle Rechte vorbehalten * Impressum * Datenschutzerklärung * JAMOS * ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00 Dienstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 Mittwoch 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 Donnerstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 Freitag 08.00 – 11.30 / geschlossen KONTAKT Gemeindeverwaltung Fischbach-Göslikon alte Landstrasse 27 5525 Fischbach-Göslikon 056 619 17 70 Kontakt |
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