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Abstimmungen / Wahlen
Blankoabstimmungstermine
2024
* 3. März 2024
* 9. Juni 2024
* 22. Septmber 2024
* 24. November 2024
Informationen über Wahlen und Abstimmungsvorlagen
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter www.ag.ch (Kantonale Abstimmungen / Wahlen) oder www.admin.ch (Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen)
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort: Gemeindehaus Lupfig, Breitenstrasse 14, 5242 Lupfig
Sonntag: 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr
Im Ortsteil Scherz befindet sich ein Abstimmungsbriefkasten (bei der Schule), der vor Abstimmungen/Wahlen regelmässig geleert wird.
Wahlbüro
Zusammensetzung des Wahlbüros
Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Kanzlei.
Rechtliche Grundlagen
Stimmberechtigt
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Stellvertretung bei der Stimmabgabe
Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
* Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
* Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
* Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
* Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
* Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert.
* Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
* Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert.
* Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelcouvert zu verschliessen.
* Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.
* 20. November 2024
Einwohner- und Ortsbürger-GV vom 20.11.2024; Beschlüsse
* 6. November 2024
Ortsbürger-GV vom 20.11.2024; Aktenauflage
* 6. November 2024
Einwohner-GV vom 20.11.2024; Aktenauflage
Gemeindeverwaltung Lupfig
Breitenstrasse 14
5242 Lupfig
Kanzlei / Einwohnerdienste / Soziale Dienste
Tel. 056 464 60 00
kanzlei@lupfig.ch / einwohnerdienste@lupfig.ch
Finanzen / Steuern
Tel. 056 464 60 10
finanzen@lupfig.ch / steuern@lupfig.ch
Schalteröffnungszeiten
Mo. 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Di. – Do. 08.00 – 11.30 Uhr geschlossen
Fr. 07.00 – 14.00 Uhr durchgehend
(oder nach Vereinbarung)
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