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                          14.01.2025 - Gemeinde Olsberg, Oberer Weidweg – Verkehrsanordnung - Parkverbot beidseitig

                            Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 06.03.1984 und § 7 der Strassen­verkehrs­verordnung vom 12.11.1984 folgende Verkehrsanordnungen:

                             1. Eine Signaltafel „Parkieren verboten» mit Zusatz «beidseitig» sowie je eine Anfangs- und Endtafel auf der Gemeindestrasse, Parzelle Nr. 213.
                             2. Die Regionalpolizei wird mit dem Vollzug beauftragt.
                             3. Einer allfälligen Einsprache wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

                            Rechtsmittelbelehrung

                            Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

                            Der Gemeinderat

                          14.01.2024 - Baugesuch

                            Während der öffentlichen Auflage vom 16. Januar bis 14. Februar 2025 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:

                            Bauherr: Roland Jolidon, Räbmatt 14, 4305 Olsberg; Projektverfasser: KM Top Gardening, G. Lépagnol, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Verbundsteinplatz mit Einzelgarage aus Holz; Lage: Räbmatt 14, Parzelle Nr. 251

                            Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.

                            Der Gemeinderat

                          14.01.2025 - Baubewilligung vom 6.1.2025

                            Bauherrschaft: Susanne & Daniel Schultheiss, Untere Vorstadt 10, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Bauherrschaft; Bauobjekt: Einbau 2 Dachfenster; Ortslage: Untere Vorstadt 10, Olsberg; Parzelle 307

                          07.01.2025 - Referat Aktenzeichen Betrug – 22.01.2025 um 14.00 Uhr, Gemeindesaal

                            Maschen von Betrügern werden immer raffinierter und sind - auch für durchaus skeptische Menschen - immer schwieriger zu identifizieren. Gefährdet sind alle Menschen, egal welchen Alters und welchen beruflichen Hintergrunds. Marco Dössegger, Polizei-Fachspezialist Prävention der Kantonspolizei Aargau gibt nützliche Tipps zum Schutz vor Trickbetrügern und informiert über Betrugsfälle via Internet, soziale Medien und Telefon.

                            Der Gemeinderat freut sich auf viele interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
                            Der Gemeinderat

                            Flyer Referat
                          07.01.2025 - Morgen des offenen Kindergartens

                            Du fehlst in unserem Kindergarten! Komm am 16., 20. oder 28. Januar 2025 von 8.00 – 10.30 Uhr vorbei und erkunde unseren familiären Kindergarten in naturnaher Umgebung. Eltern und Kinder sind willkommen!

                            Die Schulleitung

                            Flyer offener KIGA
                          07.01.2025 - EinwohnergemGeindeversammlung vom 28. November 2024 – Referendumsfrist abgelaufen

                            Die Referendumsfrist ist verstrichen; das Referendum wurde nicht ergriffen. Somit sind die Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
                            Die Gemeindekanzlei

                          26.11.2024 - Hunde

                            Im kantonalen Hundegesetz ist einheitlich geregelt, dass Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet sowie entlang von Strassen und Wegen aufgenommen werden muss. Bei Missachtung dieser Pflicht, kann eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 ausgesprochen werden. Wir bitten die Hundebesitzer Ihrer Pflicht unbedingt nachzukommen.

                            Die Gemeindekanzlei

                          19.11.2024 - Parkplätze Chillweg

                            Die Parkplätze am Chillweg (vis-à-vis Schulhaus) werden per Ende November aufgehoben. Der Mietvertrag läuft zu diesem Termin aus. Das Parkieren entlang des Chillwegs ist erlaubt. Bitte parkieren Sie einseitig entlang der Stützmauern beim Schul- und Gemeindehaus und halten Sie Hydranten und Ein- und Ausfahrten frei. Das Parkieren auf dem Schulhausplatz ist nach 20.00 Uhr gestattet.

                            Der Gemeinderat

                          31.10.2024 - Nez Rouge Aargau

                            Nez Rouge fährt Sie und Ihre Liebsten sicher nach Hause. Seit dem Start der ersten Aktion Nez Rouge im Jahre 1990 fährt der etwas andere Fahrdienst Gäste in ihrem eigenen Auto sicher nach Hause. Die gemeinsame Vision der Freiwilligen: die Verringerung von Verkehrsunfällen, welche durch ein reduziertes Fahrvermögen verursacht werden.

                            Aber wie funktioniert dieser Fahrdienst, wie kann man ihn in Anspruch nehmen?
                            Sie müssen mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sein. Wenn wir Ihren Anruf entgegennehmen dürfen, notieren wir Ihr Standort und Ziel. Danach wird ein Team schnellstmöglich losgeschickt. Machen Sie es sich in Ihrem Auto bequem und lassen Sie sich nach Hause fahren.

                            Kostet dieser Service? Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Spenden angewiesen, von Privatpersonen und Firmen. Es ist jedoch Ihnen überlassen, ein Trinkgeld zu geben. Dieses fliesst in die Infrastruktur, die laufenden Ausgaben und in die Verpflegung unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer.

                            Am Ende jeder Aktion möchten wir mit unserer geleisteten Arbeit etwas Gutes tun, daher fliesst ein Teil Ihrer Spende, Ihres Trinkgeldes in eine gemeinnützige Organisation. Bitte beachten Sie, dass wir keine Taxifahrten anbieten. Es werden ausschliesslich Personen mit ihrem eigenen Fahrzeug transportiert.

                            Flyer Nez Rouge
                            https://nezrougeaargau.ch/
                          31.10.2024 - Jubiläumsfonds Raiffeisenbank Möhlin

                            Im kommenden Jahr feiert die Raiffeisenbank Möhlin ihr 100-jähriges Bestehen. Aus diesem Grund hat die Bank einen Jubiläumsfonds ins Leben gerufen, mit dem nachhaltige und gemeinnützige Projekte in den Gemeinden ihres Geschäftskreises gefördert werden.

                            Weitere Informationen finden Sie untenstehend und hier.

                            Projektideen können ab sofort über das Online-Formular eingereicht werden.

                            Präsentation Jubiläumsfonds
                            Flyer Jubiläumsfonds
                          30.07.2024 - Einbürgerungsaktion der Ortsbürgergemeinde Olsberg

                            An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24.06.2024 wurde beschlossen eine Einbürgerungsaktion in die Ortsbürgergemeinde durchzuführen. Die Aktion ist bis zum 31.12.2024 befristet. Die Voraussetzungen sowie alle weiteren Informationen finden Sie in den untenstehenden Richtlinien.

                            Das Formular zur Einreichungen des Gesuchs finden Sie hier oder können es ab dem 5. August 2025 bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

                            Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.

                            Richtlinien Einbürgerungsaktion Ortsbürgergemeinde 2024
                          05.03.2024 - Knigge für Hundehalter

                            Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.

                            Knigge für Hundehalter
                          03.07.2024 - Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken

                            Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).

                            Die Gemeindekanzlei

                            Wegleitung Kanal-TV Aufnahmen
                            Kurzvideo VAS
                          12.12.2023 - Termine 2024

                            Die Einwohnergemeindeversammlungen 2024 finden statt am:
                            Donnerstag, 20. Juni 2024
                            Donnerstag, 28. November 2024
                            Die Ortsbürgergemeindeversammlungen 2024 finden statt am:
                            Montag, 24. Juni 2024
                            Donnerstag, 28. November 2024
                            Der Sommerapéro inkl. der Begrüssung der Neuzuzüger findet am Freitag, 23. August 2024 statt.
                            Die Gemeindekanzlei

                          05.12.2023 - Resultate der Einwohnergemeindeversammlung vom 30.11.2023

                            Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.

                            Stimmberechtigte laut Stimmregister 258
                            Stimmpflichtige 1/5 52
                            Anwesende 46

                            Stimmbeteiligung: 18 %

                            Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2023

                            1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 / Genehmigung
                            38 Ja-Stimmen

                            2. Budget 2024 mit Steuerbezug 92 % / Genehmigung

                            42 Ja-Stimmen

                            3. Sanierung öffentliche Abwasserleitungen – Kreditbegehren über CHF 225‘000 / Genehmigung

                            41 Ja-Stimmen

                            4. Renaturierung Violenbach – Vorstudie und Vorprojekt – Kreditbegehren über CHF 62‘000 Genehmigung

                            32 Ja-Stimmen

                            -> Hier gab es einen Rückweisungsantrag, der mit 5 Ja zu 35 Nein-Stimmen abgelehnt wurde

                            5. Instandstellung Ländlistrasse und Ersatz Wasserleitung – Kreditbegehren über CHF 400‘000 / Genehmigung

                            38 Ja-Stimmen

                            6. Sanierung Quellwasserfassung Talquelle – Kreditabrechnung über CHF 153‘527.13 / Genehmigung

                            39 Ja-Stimmen

                            Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt.

                          15.08.2023 - Ruftaxi - neuer Ablauf

                            Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:

                            Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
                            Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
                            Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.

                            Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.

                            Flyer Ruftaxi
                            Quittungsvorlage Ruftaxi
                          27.06.2023 - Neophytensäcke

                            Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

                            Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.

                            Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.

                            Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten

                            Flyer invasive Neophyten
                            Flyer einheimische Pflanzen statt invasive Neophyten
                          25.11.2022 - Flüchtlinge aus der Ukraine

                            Die Gemeindeverwaltung sucht weiterhin Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge. Die Beherbung wird entschädigt.
                            Detaillierte Auskunft gibt sehr gerne die Gemeindekanzlei 061 841 13 63.

                          17.03.2022 - Merkblatt Unterbringung Ukrainer bei Privatpersonen
                            Merkblatt Unterbringung Ukrainer bei Privatpersonen.pdf
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              Olsberg

                Gemeindeverwaltung
                Chillweg 6
                4305 Olsberg

                061 841 13 63

                Kontoverbindung: IBAN CH46 0900 0000 4001 0773 1

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